Anmelde- und Teilnahmebedingungen

für die Freizeit „Unterwegs“ der evangelischen Kirchengemeinde Undingen

  1. Veranstalter

Veranstalter der Freizeit „Unterwegs“ ist:

Evangelische Kirchengemeinde Undingen

Poststr. 13

72820 Sonnenbühl

Telefon: 07128/30360

E-Mail: pfarramt.undingen@elkw.de

  1. Teilnehmer

An der Freizeit „Unterwegs“ können Jugendliche im Alter von 14 – 17 Jahren teilnehmen. Eine Ausnahme wird für Konfirmanden der Ortsteile Sonnenbühl gemacht, welche bereits auch mit 13 Jahren teilnehmen dürfen. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen. Während der Freizeit sollen sich die Jugendlichen in die Freizeitgemeinschaft und an den gemeinsamen Unternehmungen mit einbringen.

  1. Anmeldung/Rechnung/Zahlung

Die Anmeldung erfolgt über das dafür vorgesehene Online-Anmeldeformular auf der Homepage https://camp-undingen.de. Mit der Anmeldung wird der evangelischen Kirchengemeinde Undingen als Veranstalter der Freizeit „Unterwegs“ der Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der in Punkt 4 genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten.

Bei fester Zusage unsererseits, erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung, zusammen mit einer Aufforderung zur Zahlung des ausstehenden Beitrages. Mit der Übersendung der Teilnahmebestätigung kommt der Reisevertrag zu Stande.

  1. Preis und Leistungen

Der Teilnehmerbeitrag für die Freizeit „Unterwegs“ vom 2. – 7. September 2023 beträgt 350 €.

In diesem Preis sind inbegriffen:

  • Transport in Kleinbussen und PKWs zum Haus in 87494 Rückholz / Allgäu.
  • Unterbringung in geschlechtergetrennten Mehrbettzimmern.
  • Vollverpflegung mit 3 Mahlzeiten am Tag und Getränken (Mineralwasser und Tee).
    Hierbei sollen die Jugendlichen die Mitarbeiter bei der Zubereitung und dem Abwasch unterstützen.
  • Kurtaxen
  • Programm und Tagesausflüge inkl. möglicher Eintrittspreise
  • Rundumbetreuung und Aufsicht
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung (greift nicht bei mutwilliger Zerstörung)
  1. Rücktritt von Seiten des Teilnehmenden / Stornokosten

Der/Die Teilnehmende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter unter der oben genannten Anschrift schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt von Seiten des Teilnehmenden kann der Veranstalter anstelle des Reisepreises eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

Bis 30 Tage vor Reiseantritt:    25 %    

Bis 14 Tage vor Reiseantritt:    50 %

Bei Nichtantritt:                        75 %

Berechnungsgrundlage ist der bei der Anmeldung in Rechnung gestellte Teilnehmerbeitrag.

  1. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Wenn bis 30 Tage vor Reiseantritt die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten. Hierüber wird der Teilnehmende unverzüglich informiert und erhält den geleisteten Teilnehmerbeitrag zurück.

  1. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der Freizeit ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden oder die weitere schadensfreie Durchführung der Freizeit nicht mehr gewährleisten kann. Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

  8. Wichtiger Hinweis zu aufgenommenen Bildern während der Freizeit

Die Teilnehmenden der Freizeit werden darauf hingewiesen, dass während der Freizeit auch Bilder der Teilnehmenden durch den Veranstalter gemacht werden. Die Bilder werden ggf. vom Veranstalter auch zu Vorstellung und Bewerbung weiterer Freizeiten verwendet. Sofern eine Verwendung von Abbildungen eines Teilnehmenden für diese Zwecke nicht gewünscht wird, ist dies bereits zu Beginn der Freizeit gegenüber dem Veranstalter und/oder den Organisatoren mitzuteilen. Andernfalls gehen wir davon aus, dass der Teilnehmende mit der Verwendung geeigneter Bilder für diese Zwecke einverstanden ist.

Bitte denken Sie daran, dass die Jugendlichen auch während der Freizeit fotofähige Handys mit sich führen dürfen, in die wir keine Einsicht haben.